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Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung – ErbStDV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 1998, 2666;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


 
..............................
Standesamt und Ordnungsnummer
Erbschaftsteuer


An das
Finanzamt ....................
- Erbschaftsteuerstelle -

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Fehlanzeige

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im Standesamtsbezirk ................................................
sind für die Zeit vom ............. bis ........... einschließlich
Sterbefälle nicht anzugeben.
Der letzte Sterbefall ist beurkundet im Sterberegister unter Nr. ......
Im Ausland eingetretene Sterbefälle von Deutschen und von Ausländern,
die beim Tod einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder
Vermögen im Bezirk des Standesamtes hatten, sind mir nicht
bekanntgeworden.
Bemerkungen ............................................................
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Ort, Datum Unterschrift

Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 19.12.2022 I 2432
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25